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   VG Schleswig, 01.08.2022 - 8 B 42/22   

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https://dejure.org/2022,46012
VG Schleswig, 01.08.2022 - 8 B 42/22 (https://dejure.org/2022,46012)
VG Schleswig, Entscheidung vom 01.08.2022 - 8 B 42/22 (https://dejure.org/2022,46012)
VG Schleswig, Entscheidung vom 01. August 2022 - 8 B 42/22 (https://dejure.org/2022,46012)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2020 - 1 MB 12/20

    Untersagung der Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung mangels

    Auszug aus VG Schleswig, 01.08.2022 - 8 B 42/22
    Auch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 16.09.2020 (1 MB 12/20; Rn. 25; Juris) ausdrücklich diese Auffassung vertreten.

    Dass der Gesetzgeber diese Vorschrift als eine "im Wesentliche klarstellende Ergänzung der BauNVO" angesehen hat, ist insoweit rechtlich nicht ausschlaggebend (Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 16.09.2020, 1 MB 12/20, Rn. 23; Juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2014 - 3 L 212/12

    Zulässigkeit von Ferienwohnungen im reinen Wohngebiet; Gebäude mit

    Auszug aus VG Schleswig, 01.08.2022 - 8 B 42/22
    Das BVerwG (Beschluss vom 08.05.1989, Rn. 3; ebenso OVG Greifswald, Urteil vom 19.02.2014, 3 L 212/12, Rn. 41 ff Juris) hat dies in der Vergangenheit verneint und darauf abgestellt, dass Ferienwohnungen und Betriebe des Beherbergungsgewerbes bauplanungsrechtlich unterschiedliche Nutzungsarten darstellen.
  • VG Schleswig, 06.12.2001 - 5 B 93/01

    Nutzungsuntersagung, Swinger-Club, Vergnügungsstätte, Mischgebiet, Verein,

    Auszug aus VG Schleswig, 01.08.2022 - 8 B 42/22
    Eine offensichtliche Genehmigungsfähigkeit in diesem Sinne liegt aber lediglich dann vor, wenn sich die nachträgliche Erteilung einer Baugenehmigung als bloße Formalie darstellen würde (VG Schleswig, Beschluss vom 06.12.2001, 5 B 93/01, Rn. 31, Juris).
  • VG Schleswig, 18.05.2020 - 8 B 8/20

    Jungfernstieg Nord-Hafenspitze: Eckernförder Nutzungsuntersagung bestätigt

    Auszug aus VG Schleswig, 01.08.2022 - 8 B 42/22
    Dabei ist von Bedeutung, dass der Antragsgegner seine Ermessenserwägungen im vorliegenden Verfahren noch ergänzen kann, da das Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist (vgl. hierzu Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 18.05.2020, 8 B 8/20; Rn. 63; Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2023 - 1 MB 18/22

    Auslegung eines Bebauungsplans; gestuftes Vorgehen der Behörde gegen

    den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 1. August 2022 (Az. 8 B 42/22) abzuändern und die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Nutzungsuntersagungsverfügungen des Antragsgegners vom 26. April 2022 wiederherzustellen sowie die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung anzuordnen.
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